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Zuständigkeit Ehepaare

Aus Personalsachbearbeitung

Zuständigkeit bei Ehepaaren

  • Für beide PF ist der SB-A zuständig, der vom Buchstaben her für den älteren der Beiden zuständig ist. Dies gilt auch dann für den SB-P, wenn die beiden Partner im gleichen Zuständigkeitsbereich hinsichtlich des Mitarbeiterkreises sind. Dies ist auch im IT 0001 entsprechend zu hinterlegen.
  • Wenn einer der Beiden Pfarrer*in ist und der Andere zum SG 2 gehört, dann gilt diese Zuständigkeitsregelung nicht. In einem solchen Fall ist eine direkte Absprache mit der/m zuständigen SB-Kolleg*in unbedingt notwendig. Über getroffene Absprachen sind im Bedarfsfall Notizen zu den Unterlagen zu nehmen. So hat eine etwaige Vertretung eine klare Arbeitsgrundlage.

Anweisung von Gunther Fröhlich, SG2 vom 3. Dezember 2020

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