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Unterlagen Entgeltabrechnung

Aus Personalsachbearbeitung

Entgeltabrechnung

Bei privatrechtlich Beschäftigten (Angestellte) müssen alle entgeltrelevanten Unterlagen spätestens bis zum 25. des vorherigen Monats vorliegen

Bezügeabrechnung

Bei öffentlich-rechtlich Beschäftigten (Beamte) müssen alle bezügerelevanten Unterlagen spätestens bis zum 10. des vorherigen Monats vorliegen.

[Rundschreiben als PDF]
G. Fröhlich, 06.02.2020

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