Unterlagen Entgeltabrechnung
Erscheinungsbild
Entgeltabrechnung
Bei privatrechtlich Beschäftigten (Angestellte) müssen alle entgeltrelevanten Unterlagen spätestens bis zum 25. des vorherigen Monats vorliegen
Bezügeabrechnung
Bei öffentlich-rechtlich Beschäftigten (Beamte) müssen alle bezügerelevanten Unterlagen spätestens bis zum 10. des vorherigen Monats vorliegen.
[Rundschreiben als PDF]
G. Fröhlich, 06.02.2020
<historylink type="back">zurück</historylink> |
<historylink type="back">zurück</historylink> |