Stufenlaufzeit EZ
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Elternzeit und Stufenlaufzeit
Bei Beamten der ELKB wirkt sich die Elternzeit von bis zu drei Jahre pro Kind nicht auf die Stufenlaufzeit aus. Die Stufenlaufzeit läuft während der Elternzeit weiter.
Dies ergibt sich aus § 12 Abs. 2 Satz 4 KBBesG i. V. m. Art. 31 Abs. 3 BayBesG i. V. m. Art. 31 Abs. 1 Nr. 3 BayBesG
Stefan Frede [07-03-2021]
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