Elternzeit Väter
Elternzeiten für Väter
Gesetze: https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/ Elterngeld und Elternzeit Gesetz Überleitung für ö-r = http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayUrlMV/true Urlaubs-, Mutterschutz und Elternzeit Verordnung
Antragsfristen und Dauer
Für die Zeit von 0-3 Jahren sind es 7 Wochen für die Zeit ab 3 bis 8 Jahren sind es 13 Wochen.
Insgesamt besteht Anspruch auf 3 Jahre. Davon muss ein Jahre in der Zeit zwischen 0-3 Jahren genommen werden. Zwei Jahre können im Zeitraum von 3 bis 8 Jahren genommen werden. Für das Elterngeld sind die Lebensmonate relevante. Bspw. Bei einer Geburt am 12.03.2018 dauert der 1. Lebensmonat vom 12.03.2018 bis 11.04.2019.
Oft wissen die Antragsteller das nicht. Um eine spätere Veränderung zu vermeiden, empfiehlt es sich, beim Antragsteller nachzufragen, wenn die beantragte Zeit von den Lebensmonaten abweicht, ob dies beabsichtigt war. In der Regel werden, soweit die Dienstvorgesetzen zugestimmt haben, auch bei einer Unterschreitung der Antragsfristen, die Elternzeiten bewilligt.
Da es bei Vätern keinen Mutterschutz gibt, müssen diese eine Elternzeit in den ersten beiden Lebensmonaten ohne Kenntnis des Geburtstermins stellen. Die einfachste Lösung ist rechtzeitig vor dem errechneten Termin für die entsprechenden Lebensmonate einen Antrag, ohne ein Datum, zu stellen. Sie erhalten dann ein Schreiben mit der Inaussichtstellung der Bewilligung.
Erfassung in SAP
Um die Elternzeit bei Vätern zu Erfassen muss, nach dem Eingang der Geburtsurkunde, mit der Maßnahme Familienstand bearbeiten und dem Maßnahmengrund Kind hinzufügen (Mitarbeiter männl.), das Kind erfasst werden. Anschließend muss die Maßnahme Elternzeit bearbeiten mit dem Maßnahmengrund Elternzeitgewähren erfasst werden. Der Systembescheid aus SAP ist nutzbar. Bei Vätern kann im Bescheid ein Absatz zur Anforderung der Familienzuschlagsunterlagen als Freitext er-fasst werden und diese können gleich mitversandt werden.
Eine gute Anleitung zum Thema Elternzeit und Mutterschutz findet sich im Intranet bei der Anwenderbetreuung.
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