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Ernennung auf Probe - Festsetzung Stufe

Aus Personalsachbearbeitung

Prüfung bei Ernennung von Beamten

Besoldung - Festsetzung Stufe

Zu prüfen ist hier

  • Zivildienst, Freiwilliges Soziales Jahr, andere Dienste (Art. 31 Abs. 1 Nr. 2 BayBesG)
    • a) Wenn im Anschluss die Ausbildung begonnen wurde. Dann wird auch die Verzögerung zwischen Ende Dienst und Anfang Ausbildung mit berücksichtigt.
    • b) Wenn hier mehr anerkannt werden kann, wird dies gemacht.

Wenn bereits Kinder vorhanden sind

Alle Zeiten addieren und auf volle Monate aufrunden. (Art. 31 Abs. 4 BayBesG)

Formular: Anerkennung förderlicher Zeiten.pdf (stand:01-2019)

Der so ermittelte Zeitraum wird vom tatsächlichen Diensteintritt abgezogen und ein fiktiver Diensteintritt ermittelt. Von diesem Datum beginnt die Stufenzeit zu lafuen.

Die Stufenlaufzeit ist in § 12 Kirchenbeamtenbesoldungsgesetz geregelt. "Sofern die Qualifikation für einen Einstieg in der dritten Qualifikationsebene durch einen Bachelorabschluss erworben wurde, verkürzt sich der Zeitabstand zwischen Anfangsstufe und nächsthöherer Stufe um ein Jahr." § 12 Abs. 2 Satz 3 KBBesG




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