Ernennung auf Probe - Festsetzung Stufe
Erscheinungsbild
Prüfung bei Ernennung von Beamten
Besoldung
Zu prüfen ist hier
- Zivildienst, Freiwilliges Soziales Jahr, andere Dienste (Art. 31 Abs. 1 Nr. 2 BayBesG)
- a) Wenn im Anschluss die Ausbildung begonnen wurde. Dann wird auch die Verzögerung zwischen Ende Dienst und Anfang Ausbildung mit berücksichtigt.
- b) Wenn hier mehr anerkannt werden kann, wird dies gemacht.
- a) Wenn im Anschluss die Ausbildung begonnen wurde. Dann wird auch die Verzögerung zwischen Ende Dienst und Anfang Ausbildung mit berücksichtigt.
Wenn bereits Kinder vorhanden sind
- Elternzeit (Hier nachfragen ob eventuell ein Urlaubssemester genommen wurde) (Art. 31 Abs. 1 Nr. 3 BayBesG)
- Pflege von nahen Angehörigen (Nachweispflichtig!) (Art. 31 Abs. 1 Nr. 4)
Alle Zeiten addieren und auf volle Monate aufrunden. (Art. 31 Abs. 4 BayBesG)
Formular: Anerkennung förderlicher Zeiten.pdf (stand:01-2019)
Der so ermittelte Zeitraum wird vom tatsächlichen Diensteintritt abgezogen und ein fiktiver Diensteintritt ermittelt. Von diesem Datum beginnt die Stufenzeit zu lafuen.
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