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Ernennung auf Probe - Festsetzung Stufe

Aus Personalsachbearbeitung
Version vom 17. Januar 2019, 21:20 Uhr von imported>Web1068

Zu prüfen ist hier:

  • Zivildienst, Freiwilliges Soziales Jahr, andere Dienste (Art. 31 Abs. 1 Nr. 2 BayBesG)
  • a) Wenn im Anschluss die Ausbildung begonnen wurde. Dann wird auch die Verzögerung zwischen Ende Dienst und Anfang Ausbildung mit berücksichtigt.
  • b) Wenn hier mehr anerkannt werden kann, wird dies gemacht.


Wenn bereits Kinder vorhanden sind

  • Elternzeit (Hier nachfragen ob eventuell ein Urlaubssemester genommen wurde) (Art. 31 Abs. 1 Nr. 3 BayBesG)


  • Pflege von nahen Angehörigen (Nachweispflichtig!) (Art. 31 Abs. 1 Nr. 4)


Alle Zeiten addieren und auf volle Monate aufrunden. (Art. 31 Abs. 4 BayBesG)


Der so ermittelte Zeitraum wird vom tatsächlichen Diensteintritt abgezogen und somit ein fiktiver Diensteintritt ermittelt von dem aus nun die normale Stufenlaufzeit beginnt.