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Stufenlaufzeit EZ

Aus Personalsachbearbeitung
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Elternzeit und Stufenlaufzeit

Bei Beamten der ELKB wirkt sich die Elternzeit nicht auf die Stufenlaufzeit aus. Die Stufenlaufzeit läuft während der Elternzeit weiter. Die ergibt sich aus § 12 Abs. 2 Satz 4 KBBesG i. V. m. Art. 31 Abs. 3 BayBesG i. V. m. [https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fges%2Fbaybesg%2Fcont%2Fbaybesg.a31.htm&anchor=Y-100-G-BAYBESG-A-31&jumpType=Jump&jumpWords=31%2Bbaybesg Art. 31 Abs. 1 Nr. 3 BayBesG

Elternzeiten bis zu drei Jahren für jedes Kind wirken sich nicht aus.

Stefan Frede [07-03-2021]

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