Zum Inhalt springen

Zuständigkeit Ehepaare

Aus Personalsachbearbeitung

Zuständigkeit bei Ehepaaren

  • Für beide PF ist der SB-A zuständig, der vom Buchstaben her für den älteren der Beiden zuständig ist. Dies gilt auch dann für den SB-P, wenn die beiden Partner im gleichen Zuständigkeitsbereich hinsichtlich des Mitarbeiterkreises sind. Dies ist auch im IT 0001 entsprechend zu hinterlegen.
  • Wenn einer der Beiden Pfarrer*in ist und der Andere zum SG 2 gehört, dann gilt diese Zuständigkeitsregelung nicht. In einem solchen Fall ist eine direkte Absprache mit der/m zuständigen SB-Kolleg*in unbedingt notwendig. Über getroffene Absprachen sind im Bedarfsfall Notizen zu den Unterlagen zu nehmen. So hat eine etwaige Vertretung eine klare Arbeitsgrundlage.

[E-Mail 2020-12-03]

<historylink type="back">zurück</historylink>
<historylink type="back">zurück</historylink>