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Zuständigkeit Ehepaare

Aus Personalsachbearbeitung
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Zuständigkeit bei Ehepaaren

• Für beide PF ist der SB zuständig, der vom Buchstaben her für den älteren der Beiden zuständig ist. Dies ist auch im IT 0001 entsprechend zu hinterlegen.
• Wenn einer der Beiden Pfarrer*in ist und der Andere zum SG 2 gehört, dann gilt diese Zuständigkeitsregelung nicht. In einem solchen Fall ist eine direkte Absprache mit der/m zuständigen SB-Kolleg*in unbedingt notwendig. Über getroffene Absprachen sind im Bedarfsfall Notizen zu den Unterlagen zu nehmen. So hat eine etwaige Vertretung eine klare Arbeitsgrundlage.

[E-Mail 2020-12-03]

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