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Beihilfe privatrechtlich

Aus Personalsachbearbeitung

Beihilfe für privatrechtlich Beschäftigte

In § 28 DiVO ist die Beihilfe für privatrechtlich Beschäftigte geregelt.

Im Dienstvertrag gibt es einen Passus zur Anmeldung des Dienstnehmers bei der Beihilfever-sicherung der Versicherungskammer Bayern.

Laut Auskunft des Arbeitsrechtsreferenten G. Berlig vom März 2017 hat die ELKB bei der Versicherungskammer Bayern für alle privatrechtlich Beschäftigten mit relativ kleiner Leistung im Versicherungsfall abgeschlossen. Auf Grundlage dieses Vertrages können Dienst-nehmer individuell bei der Versicherungskammer auf eigene Kosten eine Höherversicherung mit deutlich besseren Leistungen abschließen.
Die verschiedenen Tarife und weitere Informationen gibt hier https://www.vkb.de/content/versicherungen/kirchenmitarbeiter/ .

Die Arbeitshilfe „Beihilfe und EZVK im Dienstvertrag“ enthält weitere Ausführungen. Beihilfe und EZVK im Dienstvertrag

Gunther Fröhlich, 17.11.2020



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