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Ernennung auf Probe - Festsetzung Stufe

Aus Personalsachbearbeitung

Prüfung bei Ernennung von Beamten

Besoldung

Zu prüfen ist hier

  • Zivildienst, Freiwilliges Soziales Jahr, andere Dienste (Art. 31 Abs. 1 Nr. 2 BayBesG)

a) Wenn im Anschluss die Ausbildung begonnen wurde. Dann wird auch die Verzögerung zwischen Ende Dienst und Anfang Ausbildung mit berücksichtigt.
b) Wenn hier mehr anerkannt werden kann, wird dies gemacht. Wenn bereits Kinder vorhanden sind

  • Elternzeit (Hier nachfragen ob eventuell ein Urlaubssemester genommen wurde) (Art. 31 Abs. 1 Nr. 3 BayBesG)
  • Pflege von nahen Angehörigen (Nachweispflichtig!) (Art. 31 Abs. 1 Nr. 4)

Alle Zeiten addieren und auf volle Monate aufrunden. (Art. 31 Abs. 4 BayBesG) Formular_Anerkennung_f%C3%B6rderlicher_Zeiten.pdf

Formular: Anerkennung förderlicher Zeiten.pdf (stand:01-2019)
Der so ermittelte Zeitraum wird vom tatsächlichen Diensteintritt abgezogen und ein fiktiver Diensteintritt ermittelt. Von diesem Datum beginnt die Stufenzeit zu lafuen.




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