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Stufenlaufzeit EZ

Aus Personalsachbearbeitung

Elternzeit und Stufenlaufzeit

Bei Beamten der ELKB wirkt sich die Elternzeit bis zu drei Jahre pro Kind nicht auf die Stufenlaufzeit aus. Die Stufenlaufzeit läuft während der Elternzeit weiter. Die ergibt sich aus § 12 Abs. 2 Satz 4 KBBesG i. V. m. Art. 31 Abs. 3 BayBesG i. V. m. Art. 31 Abs. 1 Nr. 3 BayBesG

Stefan Frede [07-03-2021]

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