Ernennung auf Probe - Festsetzung Stufe: Unterschied zwischen den Versionen
Erscheinungsbild
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 6: | Zeile 6: | ||
<h3 class="subheaderELKB">Besoldung - Festsetzung Stufe</h3> | <h3 class="subheaderELKB">Besoldung - Festsetzung Stufe</h3> | ||
Zu prüfen ist hier | Zu prüfen ist hier | ||
*Zivildienst, Freiwilliges Soziales Jahr, andere Dienste ([http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBesG-31 Art. 31 Abs. 1 Nr. 2 BayBesG]) | *Zivildienst, Freiwilliges Soziales Jahr, andere Dienste <small>([http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBesG-31 Art. 31 Abs. 1 Nr. 2 BayBesG])</small> | ||
**a) Wenn im Anschluss die Ausbildung begonnen wurde. Dann wird auch die Verzögerung zwischen Ende Dienst und Anfang Ausbildung mit berücksichtigt.<br/> | **a) Wenn im Anschluss die Ausbildung begonnen wurde. Dann wird auch die Verzögerung zwischen Ende Dienst und Anfang Ausbildung mit berücksichtigt.<br/> | ||
**b) Wenn hier mehr anerkannt werden kann, wird dies gemacht.<br /><br /> | **b) Wenn hier mehr anerkannt werden kann, wird dies gemacht.<br /><br /> | ||
'''''Wenn bereits Kinder vorhanden sind''''' | '''''Wenn bereits Kinder vorhanden sind''''' | ||
*Elternzeit (Hier nachfragen ob eventuell ein Urlaubssemester genommen wurde) ([http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBesG-31 Art. 31 Abs. 1 Nr. 3 BayBesG]) | *Elternzeit (Hier nachfragen ob eventuell ein Urlaubssemester genommen wurde) <small>([http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBesG-31 Art. 31 Abs. 1 Nr. 3 BayBesG])</small> | ||
*Pflege von nahen Angehörigen (Nachweispflichtig!) ([http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBesG-31 Art. 31 Abs. 1 Nr. 4 BayBesG]) | *Pflege von nahen Angehörigen (Nachweispflichtig!) <small>([http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBesG-31 Art. 31 Abs. 1 Nr. 4 BayBesG])</small> | ||
Alle Zeiten addieren und auf volle Monate aufrunden. ([http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBesG-31 Art. 31 Abs. 4 BayBesG])<br /> | Alle Zeiten addieren und auf volle Monate aufrunden. <small>([http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBesG-31 Art. 31 Abs. 4 BayBesG])</small><br /> | ||
[http://wiki.stefan-frede.de/images/b/b1/Formular_Anerkennung_f%C3%B6rderlicher_Zeiten.pdf| Formular: Anerkennung förderlicher Zeiten.pdf (stand:01-2019)] | [http://wiki.stefan-frede.de/images/b/b1/Formular_Anerkennung_f%C3%B6rderlicher_Zeiten.pdf| Formular: Anerkennung förderlicher Zeiten.pdf (stand:01-2019)] | ||
Version vom 27. Januar 2019, 19:32 Uhr
Prüfung bei Ernennung von Beamten
Besoldung - Festsetzung Stufe
Zu prüfen ist hier
- Zivildienst, Freiwilliges Soziales Jahr, andere Dienste (Art. 31 Abs. 1 Nr. 2 BayBesG)
- a) Wenn im Anschluss die Ausbildung begonnen wurde. Dann wird auch die Verzögerung zwischen Ende Dienst und Anfang Ausbildung mit berücksichtigt.
- b) Wenn hier mehr anerkannt werden kann, wird dies gemacht.
- a) Wenn im Anschluss die Ausbildung begonnen wurde. Dann wird auch die Verzögerung zwischen Ende Dienst und Anfang Ausbildung mit berücksichtigt.
Wenn bereits Kinder vorhanden sind
- Elternzeit (Hier nachfragen ob eventuell ein Urlaubssemester genommen wurde) (Art. 31 Abs. 1 Nr. 3 BayBesG)
- Pflege von nahen Angehörigen (Nachweispflichtig!) (Art. 31 Abs. 1 Nr. 4 BayBesG)
Alle Zeiten addieren und auf volle Monate aufrunden. (Art. 31 Abs. 4 BayBesG)
Formular: Anerkennung förderlicher Zeiten.pdf (stand:01-2019)
Der so ermittelte Zeitraum wird vom tatsächlichen Diensteintritt abgezogen und ein fiktiver Diensteintritt ermittelt. Von diesem Datum beginnt die Stufenzeit zu lafuen.
Die Stufenlaufzeit ist in § 12 Kirchenbeamtenbesoldungsgesetz geregelt. "Sofern die Qualifikation für einen Einstieg in der dritten Qualifikationsebene durch einen Bachelorabschluss erworben wurde, verkürzt sich der Zeitabstand zwischen Anfangsstufe und nächsthöherer Stufe um ein Jahr." § 12 Abs. 2 Satz 3 KBBesG
<historylink type="back">zurück</historylink> |
<historylink type="back">zurück</historylink> |