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Zuständigkeit Ehepaare: Unterschied zwischen den Versionen

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<h3 class="subheaderELKB">Zuständigkeit bei Ehepaaren</h3>
<h3 class="subheaderELKB">Zuständigkeit bei Ehepaaren</h3>
* Für beide PF ist der SB zuständig, der vom Buchstaben her für den älteren der Beiden zuständig ist. Dies ist auch im IT 0001 entsprechend zu hinterlegen.<br>
* Für beide PF ist der SB-A zuständig, der vom Buchstaben her für den älteren der Beiden zuständig ist. Dies gilt auch dann für den SB-P, wenn die beiden Partner im gleichen Zuständigkeitsbereich hinsichtlich des Mitarbeiterkreises sind. Dies ist auch im IT 0001 entsprechend zu hinterlegen.
*Wenn einer der Beiden Pfarrer*in ist und der Andere zum SG 2 gehört, dann gilt diese Zuständigkeitsregelung nicht. In einem solchen Fall ist eine direkte Absprache mit der/m zuständigen SB-Kolleg*in unbedingt notwendig. Über getroffene Absprachen sind im Bedarfsfall Notizen zu den Unterlagen zu nehmen. So hat eine etwaige Vertretung eine klare Arbeitsgrundlage.<br>
* Wenn einer der Beiden Pfarrer*in ist und der Andere zum SG 2 gehört, dann gilt diese Zuständigkeitsregelung nicht. In einem solchen Fall ist eine direkte Absprache mit der/m zuständigen SB-Kolleg*in unbedingt notwendig. Über getroffene Absprachen sind im Bedarfsfall Notizen zu den Unterlagen zu nehmen. So hat eine etwaige Vertretung eine klare Arbeitsgrundlage.


[[http://wiki.stefan-frede.de/images/6/66/Zust%C3%A4ndigkeit_Ehepaare_geschw%C3%A4rzt.pdf E-Mail 2020-12-03]]
[[http://wiki.stefan-frede.de/images/6/66/Zust%C3%A4ndigkeit_Ehepaare_geschw%C3%A4rzt.pdf E-Mail 2020-12-03]]

Version vom 28. Februar 2021, 16:18 Uhr

Zuständigkeit bei Ehepaaren

  • Für beide PF ist der SB-A zuständig, der vom Buchstaben her für den älteren der Beiden zuständig ist. Dies gilt auch dann für den SB-P, wenn die beiden Partner im gleichen Zuständigkeitsbereich hinsichtlich des Mitarbeiterkreises sind. Dies ist auch im IT 0001 entsprechend zu hinterlegen.
  • Wenn einer der Beiden Pfarrer*in ist und der Andere zum SG 2 gehört, dann gilt diese Zuständigkeitsregelung nicht. In einem solchen Fall ist eine direkte Absprache mit der/m zuständigen SB-Kolleg*in unbedingt notwendig. Über getroffene Absprachen sind im Bedarfsfall Notizen zu den Unterlagen zu nehmen. So hat eine etwaige Vertretung eine klare Arbeitsgrundlage.

[E-Mail 2020-12-03]

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