Ernennung auf Probe - Festsetzung Stufe: Unterschied zwischen den Versionen
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*Elternzeit (Hier nachfragen ob eventuell ein Urlaubssemester genommen wurde) ([http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBesG-31 Art. 31 Abs. 1 Nr. 3 BayBesG]) | *Elternzeit (Hier nachfragen ob eventuell ein Urlaubssemester genommen wurde) ([http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBesG-31 Art. 31 Abs. 1 Nr. 3 BayBesG]) | ||
*Pflege von nahen Angehörigen (Nachweispflichtig!) ([http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBesG-31 Art. 31 Abs. 1 Nr. 4]) | *Pflege von nahen Angehörigen (Nachweispflichtig!) ([http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBesG-31 Art. 31 Abs. 1 Nr. 4 BayBesG]) | ||
Alle Zeiten addieren und auf volle Monate aufrunden. ([http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBesG-31 Art. 31 Abs. 4 BayBesG])<br /> | Alle Zeiten addieren und auf volle Monate aufrunden. ([http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBesG-31 Art. 31 Abs. 4 BayBesG])<br /> | ||
Version vom 27. Januar 2019, 19:24 Uhr
Prüfung bei Ernennung von Beamten
Besoldung
Zu prüfen ist hier
- Zivildienst, Freiwilliges Soziales Jahr, andere Dienste (Art. 31 Abs. 1 Nr. 2 BayBesG)
- a) Wenn im Anschluss die Ausbildung begonnen wurde. Dann wird auch die Verzögerung zwischen Ende Dienst und Anfang Ausbildung mit berücksichtigt.
- b) Wenn hier mehr anerkannt werden kann, wird dies gemacht.
- a) Wenn im Anschluss die Ausbildung begonnen wurde. Dann wird auch die Verzögerung zwischen Ende Dienst und Anfang Ausbildung mit berücksichtigt.
Wenn bereits Kinder vorhanden sind
- Elternzeit (Hier nachfragen ob eventuell ein Urlaubssemester genommen wurde) (Art. 31 Abs. 1 Nr. 3 BayBesG)
- Pflege von nahen Angehörigen (Nachweispflichtig!) (Art. 31 Abs. 1 Nr. 4 BayBesG)
Alle Zeiten addieren und auf volle Monate aufrunden. (Art. 31 Abs. 4 BayBesG)
Formular: Anerkennung förderlicher Zeiten.pdf (stand:01-2019)
Der so ermittelte Zeitraum wird vom tatsächlichen Diensteintritt abgezogen und ein fiktiver Diensteintritt ermittelt. Von diesem Datum beginnt die Stufenzeit zu lafuen.
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