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Ernennung auf Probe - Festsetzung Stufe: Unterschied zwischen den Versionen

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*Zivildienst, Freiwilliges Soziales Jahr, andere Dienste (Art. 31 Abs. 1 Nr. 2 BayBesG)
*Zivildienst, Freiwilliges Soziales Jahr, andere Dienste (Art. 31 Abs. 1 Nr. 2 BayBesG)
a) Wenn im Anschluss die Ausbildung begonnen wurde. Dann wird auch die Verzögerung zwischen Ende Dienst und Anfang Ausbildung mit berücksichtigt.<br/>b) Wenn hier mehr anerkannt werden kann, wird dies gemacht.<br /><br />
**a) Wenn im Anschluss die Ausbildung begonnen wurde. Dann wird auch die Verzögerung zwischen Ende Dienst und Anfang Ausbildung mit berücksichtigt.<br/>
**b) Wenn hier mehr anerkannt werden kann, wird dies gemacht.<br /><br />
'''''Wenn bereits Kinder vorhanden sind'''''
'''''Wenn bereits Kinder vorhanden sind'''''
*Elternzeit (Hier nachfragen ob eventuell ein Urlaubssemester genommen wurde) (Art. 31 Abs. 1 Nr. 3 BayBesG)
*Elternzeit (Hier nachfragen ob eventuell ein Urlaubssemester genommen wurde) (Art. 31 Abs. 1 Nr. 3 BayBesG)

Version vom 27. Januar 2019, 19:23 Uhr

Prüfung bei Ernennung von Beamten

Besoldung

Zu prüfen ist hier

  • Zivildienst, Freiwilliges Soziales Jahr, andere Dienste (Art. 31 Abs. 1 Nr. 2 BayBesG)
    • a) Wenn im Anschluss die Ausbildung begonnen wurde. Dann wird auch die Verzögerung zwischen Ende Dienst und Anfang Ausbildung mit berücksichtigt.
    • b) Wenn hier mehr anerkannt werden kann, wird dies gemacht.

Wenn bereits Kinder vorhanden sind

  • Elternzeit (Hier nachfragen ob eventuell ein Urlaubssemester genommen wurde) (Art. 31 Abs. 1 Nr. 3 BayBesG)
  • Pflege von nahen Angehörigen (Nachweispflichtig!) (Art. 31 Abs. 1 Nr. 4)

Alle Zeiten addieren und auf volle Monate aufrunden. (Art. 31 Abs. 4 BayBesG)

Formular: Anerkennung förderlicher Zeiten.pdf (stand:01-2019)

Der so ermittelte Zeitraum wird vom tatsächlichen Diensteintritt abgezogen und ein fiktiver Diensteintritt ermittelt. Von diesem Datum beginnt die Stufenzeit zu lafuen.




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