Zum Inhalt springen

Ernennung auf Probe - Festsetzung Stufe: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Personalsachbearbeitung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Zu prüfen ist hier: [http://wiki.stefan-frede.de/images/b/b1/Formular_Anerkennung_förderlicher_Zeiten.pdf <font color="#000080">Anerkennung förderlicher Zeiten.pdf (stand:01-2019)</font>]
__NOTOC__
<div class="row">
<div class="large-12 columns">
<h3 class="subheaderELKB">Prüfung bei Ernennung von Beamten</h3>
<div class="large-6 columns">
<h3 class="subheaderELKB">Besoldung</h3>
Zu prüfen ist hier
*Zivildienst, Freiwilliges Soziales Jahr, andere Dienste (Art. 31 Abs. 1 Nr. 2 BayBesG)
a) Wenn im Anschluss die Ausbildung begonnen wurde. Dann wird auch die Verzögerung zwischen Ende Dienst und Anfang Ausbildung mit berücksichtigt.<br/>b) Wenn hier mehr anerkannt werden kann, wird dies gemacht.
'''''Wenn bereits Kinder vorhanden sind'''''
*Elternzeit (Hier nachfragen ob eventuell ein Urlaubssemester genommen wurde) (Art. 31 Abs. 1 Nr. 3 BayBesG)
*Pflege von nahen Angehörigen (Nachweispflichtig!) (Art. 31 Abs. 1 Nr. 4)
Alle Zeiten addieren und auf volle Monate aufrunden. (Art. 31 Abs. 4 BayBesG)
[http://wiki.stefan-frede.de/images/b/b1/Formular_Anerkennung_f%C3%B6rderlicher_Zeiten.pdf Formular_Anerkennung_f%C3%B6rderlicher_Zeiten.pdf]
[http://wiki.stefan-frede.de/images/b/b1/Formular_Anerkennung_förderlicher_Zeiten.pdf <font color="#000080">Formular: Anerkennung förderlicher Zeiten.pdf (stand:01-2019)</font>]
<h5 class="subheaderELKB"> Der so ermittelte Zeitraum wird vom tatsächlichen Diensteintritt abgezogen und ein fiktiver Diensteintritt ermittelt. Von diesem Datum beginnt die Stufenzeit zu lafuen.</h5>
</div></div></div>


*Zivildienst, Freiwilliges Soziales Jahr, andere Dienste (Art. 31 Abs. 1 Nr. 2 BayBesG)


a) Wenn im Anschluss die Ausbildung begonnen wurde. Dann wird auch die Verzögerung zwischen Ende Dienst und Anfang Ausbildung mit berücksichtigt.<br/>b) Wenn hier mehr anerkannt werden kann, wird dies gemacht.


<br/>'''''Wenn bereits Kinder vorhanden sind'''''


*Elternzeit (Hier nachfragen ob eventuell ein Urlaubssemester genommen wurde) (Art. 31 Abs. 1 Nr. 3 BayBesG)
*Pflege von nahen Angehörigen (Nachweispflichtig!) (Art. 31 Abs. 1 Nr. 4)


<br/>Alle Zeiten addieren und auf volle Monate aufrunden. (Art. 31 Abs. 4 BayBesG)


<br/><span style="background-color: rgb(175, 238, 238);">Der so ermittelte Zeitraum wird vom tatsächlichen Diensteintritt abgezogen und somit ein fiktiver Diensteintritt ermittelt von dem aus nun die normale Stufenlaufzeit beginnt.</span>
{{Back}}
[[Category:Ernennng]] [[Category:Diakon]] [[Category:Religionspädagoge]] [[Category:Beamte]] [[Category:Stufenlaufzeit]]
[[Category:Übersicht]]

Version vom 27. Januar 2019, 19:19 Uhr

Prüfung bei Ernennung von Beamten

Besoldung

Zu prüfen ist hier

  • Zivildienst, Freiwilliges Soziales Jahr, andere Dienste (Art. 31 Abs. 1 Nr. 2 BayBesG)

a) Wenn im Anschluss die Ausbildung begonnen wurde. Dann wird auch die Verzögerung zwischen Ende Dienst und Anfang Ausbildung mit berücksichtigt.
b) Wenn hier mehr anerkannt werden kann, wird dies gemacht. Wenn bereits Kinder vorhanden sind

  • Elternzeit (Hier nachfragen ob eventuell ein Urlaubssemester genommen wurde) (Art. 31 Abs. 1 Nr. 3 BayBesG)
  • Pflege von nahen Angehörigen (Nachweispflichtig!) (Art. 31 Abs. 1 Nr. 4)

Alle Zeiten addieren und auf volle Monate aufrunden. (Art. 31 Abs. 4 BayBesG) Formular_Anerkennung_f%C3%B6rderlicher_Zeiten.pdf

Formular: Anerkennung förderlicher Zeiten.pdf (stand:01-2019)
Der so ermittelte Zeitraum wird vom tatsächlichen Diensteintritt abgezogen und ein fiktiver Diensteintritt ermittelt. Von diesem Datum beginnt die Stufenzeit zu lafuen.




<historylink type="back">zurück</historylink>
<historylink type="back">zurück</historylink>