Zuständigkeit Ehepaare: Unterschied zwischen den Versionen
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<h3 class="subheaderELKB">Zuständigkeit bei Ehepaaren</h3> | <h3 class="subheaderELKB">Zuständigkeit bei Ehepaaren</h3> | ||
* Für beide PF ist der SB zuständig, der vom Buchstaben her für den älteren der Beiden zuständig ist. Dies ist auch im IT 0001 entsprechend zu hinterlegen. | * Für beide PF ist der SB-A zuständig, der vom Buchstaben her für den älteren der Beiden zuständig ist. Dies gilt auch dann für den SB-P, wenn die beiden Partner im gleichen Zuständigkeitsbereich hinsichtlich des Mitarbeiterkreises sind. Dies ist auch im IT 0001 entsprechend zu hinterlegen. | ||
*Wenn einer der Beiden Pfarrer*in ist und der Andere zum SG 2 gehört, dann gilt diese Zuständigkeitsregelung nicht. In einem solchen Fall ist eine direkte Absprache mit der/m zuständigen SB-Kolleg*in unbedingt notwendig. Über getroffene Absprachen sind im Bedarfsfall Notizen zu den Unterlagen zu nehmen. So hat eine etwaige Vertretung eine klare Arbeitsgrundlage. | * Wenn einer der Beiden Pfarrer*in ist und der Andere zum SG 2 gehört, dann gilt diese Zuständigkeitsregelung nicht. In einem solchen Fall ist eine direkte Absprache mit der/m zuständigen SB-Kolleg*in unbedingt notwendig. Über getroffene Absprachen sind im Bedarfsfall Notizen zu den Unterlagen zu nehmen. So hat eine etwaige Vertretung eine klare Arbeitsgrundlage. | ||
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Version vom 28. Februar 2021, 16:18 Uhr
Zuständigkeit bei Ehepaaren
- Für beide PF ist der SB-A zuständig, der vom Buchstaben her für den älteren der Beiden zuständig ist. Dies gilt auch dann für den SB-P, wenn die beiden Partner im gleichen Zuständigkeitsbereich hinsichtlich des Mitarbeiterkreises sind. Dies ist auch im IT 0001 entsprechend zu hinterlegen.
- Wenn einer der Beiden Pfarrer*in ist und der Andere zum SG 2 gehört, dann gilt diese Zuständigkeitsregelung nicht. In einem solchen Fall ist eine direkte Absprache mit der/m zuständigen SB-Kolleg*in unbedingt notwendig. Über getroffene Absprachen sind im Bedarfsfall Notizen zu den Unterlagen zu nehmen. So hat eine etwaige Vertretung eine klare Arbeitsgrundlage.
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