Stufenlaufzeit EZ: Unterschied zwischen den Versionen
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Bei Beamten der ELKB wirkt sich die Elternzeit nicht auf die Stufenlaufzeit aus. Die Stufenlaufzeit läuft während der Elternzeit weiter. | Bei Beamten der ELKB wirkt sich die Elternzeit von bis zu drei Jahre pro Kind nicht auf die Stufenlaufzeit aus. Die Stufenlaufzeit läuft während der Elternzeit weiter.<br> | ||
Dies ergibt sich aus [https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fges%2Felkbkbbesg%2Fcont%2Felkbkbbesg.p12.htm&anchor=Y-100-G-ELKBKBBESG-P-12&jumpType=Jump&jumpWords=12%2BKBBESG § 12 Abs. 2 Satz 4 KBBesG] i. V. m. [https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fges%2Fbaybesg%2Fcont%2Fbaybesg.a31.htm Art. 31 Abs. 3 BayBesG] i. V. m. [https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fges%2Fbaybesg%2Fcont%2Fbaybesg.a31.htm Art. 31 Abs. 1 Nr. 3 BayBesG] | |||
Stefan Frede [07-03-2021] | Stefan Frede [07-03-2021] | ||
Aktuelle Version vom 7. März 2021, 12:28 Uhr
Elternzeit und Stufenlaufzeit
Bei Beamten der ELKB wirkt sich die Elternzeit von bis zu drei Jahre pro Kind nicht auf die Stufenlaufzeit aus. Die Stufenlaufzeit läuft während der Elternzeit weiter.
Dies ergibt sich aus § 12 Abs. 2 Satz 4 KBBesG i. V. m. Art. 31 Abs. 3 BayBesG i. V. m. Art. 31 Abs. 1 Nr. 3 BayBesG
Stefan Frede [07-03-2021]
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