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Mehrarbeit Diakon*in

Aus Personalsachbearbeitung

Bayerische Arbeitszeitverordnung

In der bayerische Arbeitszeitverordnung sind die Arbeitszeiten von Beamten in Bayern geregelt.

Arbeitszeitverordnung

Die Arbeitszeitverordnung regelt die Anwendung des staatlichen Rechts in der ELKB.

Arbeitszeit Diakone und Diakoninnen

Die längere Arbeitszeit bei Diakonen und Diakoninnen gemäß §9 Diakonenbesoldungsverordnung
Derzeit sind es ab 50 v. H. eine Stunde und ab 75 v. H. zwei Stunden.

Schreiben des Rektors vom 26. Oktober 2012


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