Mehrarbeit Diakon*in
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Bayerische Arbeitszeitverordnung
In der bayerische Arbeitszeitverordnung sind die Arbeitszeiten von Beamten in Bayern geregelt.
Arbeitszeitverordnung
Die Arbeitszeitverordnung regelt die Anwendung des staatlichen Rechts in der ELKB.
Arbeitszeit Diakone und Diakoninnen
Die längere Arbeitszeit bei Diakonen und Diakoninnen gemäß §9 Diakonenbesoldungsverordnung
Derzeit sind es ab 50 v. H. eine Stunde und ab 75 v. H. zwei Stunden.
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