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Ballungsraumzulage

Aus Personalsachbearbeitung

Grundlage Ballungsraumzulage

Die Ballungsraumzulage wird gewährt wenn sowohl Dienst- als auch Wohnsitz im Verdichtungsraum des Landesentwicklungsprogramm liegen.
Dabei unterscheidet sich bei Angestellten und Beamten die Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage für Beamte:Art. 94 BayBesG
Merkblatt des LfF für Beamte
Rechtgrundlage Angestellte Merkblatt des LfF für Angestellte



Ballungsraumzulage untermonatliche Veränderung

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