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Ballungsraumzulage

Aus Personalsachbearbeitung

Grundlage Ballungsraumzulage

Die Ballungsraumzulage wird gewährt wenn sowohl Dienst- als auch Wohnsitz im Verdichtungsraum des Landesentwicklungsprogramm liegen.
Dabei unterscheidet sich bei Angestellten und Beamten die Rechtsgrundlage
Art. 94 BayBesG
Merkblatt des LfF für Angestellte


Merkblatt des LfF für Beamte

Ballungsraumzulage untermonatliche Veränderung

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