Kirchenkreis-/Schulreferent*innen Zulage
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Prüfung Funktionszulage Schulreferent*innen und Kirchenreisschulreferent*innen
- Kirchenkreisschulreferent*in
Rechtsgrundlage für Angestellte
§§ 4 Abs. 2 der Anlage 5 DiVO i. V. m § 30 Nr. 2 KBBesG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 3 DVKBBesG
Rechtsgrundlage für Beamte
§ 30 Nr. 2 KBBesG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 3 DVKBBesG
- Stellenumfang prüfen
Beispiel:
6/25 Kirchenkreisschulreferent = 24 % bzw. 0,24
19/25 Einsatz im Religionsunterricht = 76 % bzw. 0,76
- Beförderungsmöglichkeit prüfen
Beamte Rechtsgrundlage § 4 DVKBBesG
A 12: Abs. 2 entsprechend bewertete Stelle, Einsatz mind. 50 v. H.
A 13 Abs. 3 Nr. 2 Stellenanteil v. mind. 50 v. H.
Probezeit bei A 13 nach Art 17 Abs. 1 Nr. 2 LlbG abwarten, bei D2.1(-1) nachfragen, Bestätigung einholen.
Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, dann nach Beteiligung der MAV Beförderung Schreiben erstellen und SAP erfassen.
Hier Gilt § 6 Abs. 3 DVKBBesG – es gibt keine zusätzliche Kirchenkreiszulage! Diese wird aber für die Dauer der Erprobungszeit bis zur Beförderung gezahlt und endet mit der Beförderung.
Angestellte Rechtsgrundlage Anlage 1 Nr. 2 DiVO
E11: entsprechend bewertete Stelle oder überwiegender Einsatz im RU
E12: der Verweis in der Anlage 1 Nr. 2 der DiVO bei der Entgeltgruppe 12 ist veraltet. Die Stellen sind nun unter § 4 Abs. 3 DVKBBesG zu finden.
Auch hier gilt §§ 4 Abs. 2 der Anlage 5 DiVO i. V. m § 6 Abs. 3 DVKBBesG – es gibt keine zusätzliche Kirchenkreiszulage! Diese wird aber für die Dauer der Erprobungszeit bis zur Beförderung gezahlt und endet mit der Beförderung. 1.3 Zahlbetrag für die Zulage festsetzen Zahlung erfolgt nach §§ 6 Nr. 3 i. V. m. 6 Abs. 2 Satz 1 DVKBBesG Zulage ist eine zweifache Dekanatszulage, derzeit (seit 01.01.2021) 186,18 € im Umfang des Einsatzes als Kirchenkreisschulreferent. 2 x 186,18 € x Umfang des Einsatzes als Kirchenkreisschulreferent Beispiel: 6/25 Kirchenkreisschulreferent = 0,24 19/25 Einsatz im Religionsunterricht = 0,76 186,18 € x 2:0,24 = 89,37 € Die Zulage wird nicht mit mind. 50 v. H. gewährt. § 6 Abs. 2 Satz 2 DVKBBesG gilt nur für die Schulreferentenzulagen! 1.4 Ruhegehaltsfähigkeit nach § 30 Abs. 2 KBBesG prüfen 1.5 Schreiben erstellen \\elkb.de\dfs\allShares\LKA\PSZ\530_SG2_tp_RK\Muster\Vorlagen ab 01.01.2015 Funktionszulage_Kirchenkreisschulreferenten.docx 1.6 SAP erfassen nach Anleitung PPP der Anwenderbetreuung (Einfügen)
- Stellenumfang prüfen
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