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Vollmacht

Aus Personalsachbearbeitung
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Vollmacht für Korrespondenz mit Angehörigen

Immer wieder melden sich Angehörige von Beschäftigten oder Versorgungsempfängern entweder schriftlich (per Mail oder Brief) oder per Telefon, um berufliche Angelegenheiten ihrer Angehörigen zu regeln. Es ist datenschutzrechtlich jedoch nicht zulässig den Angehörigen die Anfrage zu beantworten. Dies ist nur möglich, wenn eine entsprechende Vollmacht vorliegt, die dies erlaubt. Bitte senden Sie in solchen Fällen beigefügte Vollmacht an den Beschäftigten/Versorgungsempfänger.

Wenn ein Angehöriger anruft und um Auskunft bittet, ist das natürlich schwierig. Bitten Sie den/die Beschäftigte*n oder Versorgungsempfänger*in dann um eine mündliche Bestätigung, dass Sie Auskunft erteilen dürfen und vermerken Sie das, wenn möglich handschriftlich in der Akte. Sollte noch schriftliche Korrespondenz folgen, schicken Sie bitte die Vollmacht mit.

Vollmacht

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