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Dienst-/Arbeitsunfall

Aus Personalsachbearbeitung
Version vom 3. August 2023, 09:15 Uhr von Stefan.Frede (Diskussion | Beiträge)
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Arbeitsunfall

Bei privatrechtlich Beschäftigten (Angestellte) müssen von der Dienststelle die Arbeitsunfälle der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft gemeldet werden.
Das können, in Abhängigkeit von der Tätigkeit unterschiedliche sein.

Formular Unfallmeldung an die VBG:
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
Formular Unfallmeldung an die BGW:
Berufsgenossenschaft Gesundheit und Wohlfahrtspflege.
Formular Unfallmeldung an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau:
SVLFG
Unfallmeldung der DGUV als pdf:
DGUV


Es muss dort die Unternehmensnummer (Mitgliedsnummer) beim UV-Träger angegeben werden. Diese muss im PSZ erfragt werden.
Diese kann in SAP mit der
Transaktion „PC00_M01_RPCD3LD0_OD - Ausgangsmeldungen (Arbeitgeber an Krankenkasse) -> Meldungen anzeigen“
angezeigt werden.

Wenn verunfallte Dienstnehmer einen Arzt aufsuchen müssen, sollen diese möglichst einen „Durchgangsarzt“ (auch als „D-Arzt“ bezeichnet) aufsuchen. Wenn eine Arbeitsunfähigkeit ausgestellt wird, muss dort angeben sein, dass es sich um einen Unfall handelt. Bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) oder über eine Suchmaschine im Internet kann ein Durchgangsarzt ermittelt werden. Die Kosten für die Heilung werden von der Berufsgenossenschaft übernommen.

Dienstunfall

Bei öffentlich-rechtlich Beschäftigten (Beamte) muss der Dienstunfall mit dem Vordruck „Dienstunfall-Formular“ an das Landeskirchenamt München, Referat Beihilfe/F4.8-11, Katharina‐von‐Bora‐Str. 7‐13, 80333 München zu melden. Es darf keine Unfallmeldung an die Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Es muss kein „Durchgangsarzt“ aufgesucht werden. Die Kosten für die Heilung werden von der ELKB als Dienstherrin übernommen.

Dienstunfall-Formular

G. Fröhlich, 19.04.2021 | überarbeitet S. Frede, 03.08.2023

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