Einweisung in niedrigere Entgeltgruppe bei nichtvorliegen der vorausgesetzten Vorbildung
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Einweisung in niedrigere Entgeltgruppe bei nichtvorliegen der vorausgesetzten Vorbildung
Bei Nichtvorliegen der fachlichen Qualifikation für eine Stelle, ist der Dienstnehmer, der auf die Stelle gesetzt werden soll, in die nächst niedrigere Entgeltgruppe einzuweisen. Dies gilt auch bei vorübergehender Wahrnehmung von Höherwertigen Tätigkeiten. Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 4 Anlage 2 zur DiVO i. V. m. Nr. 1 Abs. 4 Satz 1 Vorbemerkung zur Entgeltordnung zum TV-L
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