Ueberleitung E9V
Überleitung von E9V nach E9A
Im Geltungsbereich des TV-L wurde am 01.01.2019 die bisherige E9 mit besonderer Stufenlaufzeit in der Stufe 2 übergeleitet in die neue Entgeltgruppe E9A übergeleitet.
Gesetzlich geregelt ist es in §29bTVÜ-Länder
(3) Beschäftigte der Entgeltgruppe 9 mit einer besonderen Stufenlaufzeit in der Stufe 2 von fünf Jahren
– deren Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber, der Mitglied der TdL oder eines Mitgliedsverbandes der TdL ist, über den 31. Dezember 2018 hinaus fortbesteht, und
– die am 1. Januar 2019 unter den Geltungsbereich des TV-L fallen, sind in die Entgeltgruppe 9a übergeleitet. 2Sie sind wie folgt einer Stufe und innerhalb dieser Stufe dem Jahr der Stufenlaufzeit ggf. unter Mitnahme der Restzeit zugeordnet:
Überleitungstabelle aus §29b TVÜ-Länder
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bisherige Stufe / Jahr innerhalb der Stufe / Restzeit (R)
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neue Stufe / Jahr innerhalb der Stufe / Restzeit (R)
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|---|---|
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1 / 1 / R
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1 / 1 / R
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2 / 1 / R
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2 / 1 / R
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2 / 2 / R
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2 / 2 / R
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2 / 3 / R
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3 / 1 / R
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2 / 4 / R
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3 / 2 / R
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2 / 5 / R
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3 / 3 / R
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3 / 1 / R
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4 / 1 / R
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3 / 2 / R
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4 / 2 / R
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3 / 3 / R
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4 / 3 / R
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3 / 4 / R
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4 / 4 / R
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3 / 5 / R
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5 / 1 / -
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3 / 6 / R
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5 / 1 / -
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3 / 7 / R
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5 / 1 / -
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3 / 8 / R
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5 / 1 / -
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3 / 9 / R
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5 / 1 / -
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4 / 1 / R
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5 / 1 / R
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4 / 2 / R
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5 / 2 / R
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4 / 3 / R
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5 / 3 / R
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4 / 4 / R
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5 / 4 / R
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4 / 5 / R
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5 / 5 / R
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4 / 6 und weitere
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6
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Überleitung von E9V nach E9A
In der ELKB wird wurde mit Beschluss der ARK die Überleitung zum 01.03.2019 wirksam:
Rundschreiben von KVD Berlig vom 10.12.2019
Hinweise zur Einführung der Entgeltgruppen 9a und 9b
Excel Datei mit Funktionen zur Überleitung E9V -> E9A
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