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Ueberleitung E9V

Aus Personalsachbearbeitung

Überleitung von E9V nach E9A

Im Geltungsbereich des TV-L wurde am 01.01.2019 die bisherige E9 mit besonderer Stufenlaufzeit in der Stufe 2 übergeleitet in die neue Entgeltgruppe E9A übergeleitet. Gesetzlich geregelt ist das in §29bTVÜ-Länder
§ 29b TVÜ-Länder

(2) Beschäftigte der Entgeltgruppe 9 mit einer besonderen Stufenlaufzeit in der Stufe 3 von sieben Jahren

– deren Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber, der Mitglied der TdL oder eines Mitgliedsverbandes der TdL ist, über den 31. Dezember 2018 hinaus fortbesteht, und
– die am 1. Januar 2019 unter den Geltungsbereich des TV-L fallen, sind in die Entgeltgruppe 9a übergeleitet. 2Sie sind wie folgt einer Stufe und innerhalb dieser Stufe dem Jahr der Stufenlaufzeit unter Mitnahme der Restzeit zugeordnet:

Überleitungstabelle aus §29b TVÜ-Länder

bisherige Stufe / Jahr innerhalb der Stufe / Restzeit (R)

neue Stufe / Jahr innerhalb der Stufe / Restzeit (R)

1 / 1 / R

1 / 1 / R

2 / 1 / R

2 / 1 / R

2 / 2 / R

2 / 2 / R

3 / 1 / R

3 / 1 / R

3 / 2 / R

3 / 2 / R

3 / 3 / R

3 / 3 / R

3 / 4 / R

4 / 1 / R

3 / 5 / R

4 / 2 / R

3 / 6 / R

4 / 3 / R

3 / 7 / R

4 / 4 / R

4 / 1 / R

5 / 1 / R

4 / 2 / R

5 / 2 / R

4 / 3 / R

5 / 3 / R

4 / 4 / R

5 / 4 / R

4 / 5 / R

5 / 5 / R

4 / 6 und weitere

6


Überleitung von E9V nach E9A


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