Zum Inhalt springen

Altersteilzeit Angestellte

Aus Personalsachbearbeitung
Version vom 17. Juli 2020, 13:06 Uhr von Stefan.Frede (Diskussion | Beiträge) (Änderung 1324 von Stefan.Frede (Diskussion) rückgängig gemacht.)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Altersteilzeit für Angestellte

Die gesetzliche Grundlage für Altersteilzeit bei Angestellten ist die Arbeitsrechtsregelung über die Altersteilzeitarbeit (ARR-ATZ neu)

Vollzugshinweise dazu sind im Rundschreiben vom 01.12.2014 (Az. 26/0 - 2/4 -1) zu den Beschlüssen der Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK) vom 17. Oktober 2014 ab Seite 6 zu finden.

Eine befristete Schwerbehinderung endet während der vereinbarten Altersteilzeit

Kann Altersteilzeit bewilligt werden, wenn die Schwerbehinderung befristet ist, und die Befristung während ATZ enden würde?


Laut Auskunft von Herrn Berlig am 22.01.2020 muss zu Beginn der ATZ (Ansparphase) mindestens eine Gleichstellung (30%) bestehen. Sollte die Anerkennung der Schwerbehinderung während der ATZ wegfallen. hat dies keine Auswirkungen auf die vereinbarte ATZ. Die ATZ ist auch nicht unter eine auflösende Bedingung gestellt. Eine Änderung der ATZ-Vereinbarung ist nicht erforderlich.


Fazit: Zum Beginn muss eine Schwerbehinderung / Gleichstellung (bei GdB30) vorliegen. Fällt sie im Verlauf der ATZ weg, ist dies unerheblich.


<historylink type="back">zurück</historylink>
<historylink type="back">zurück</historylink>