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Zweiter Grundbezug

Aus Personalsachbearbeitung

Zweiter Grundbezug

Häufig wird dieser Begriff undifferenziert sowohl für den Verein, als Dach der verschiednenen diakonischen Unternehmen in Rummelsberg, als auch für die Mitglieder der beiden Gemeinschaften in Rummelsberg verwendet.

Öffentlich - rechtliche Personalfälle

Pfarrer*innen (§ 6 PfBesG) und Diakon*innen (§ 22 KBBesG) können aus zwei verschiedenen Ämtern Besoldung zu erhalten. Bei allen anderen öffentlich – rechtlichen Mitarbeitergruppen (Religionspädagog*innen und Kirchenbeamt*innen) ist das aber nicht möglich.

Privatrechtliche Personalfälle

können zwei verschiedene Tabellenentgelte aus verschiedenen Entgeltgruppen erhalten (z.B. Raumpflege und Pfortendienst)..

Anlegen eines zweiten Grundbezuges

In der Startmaske der PA 30 wird unten im Bereich „Direkte Auswahl“ im Feld „Informations-typ“ „8“ und im Feld „Art“ „2“ eingegeben und mit der Funktion „Anlegen“ wird ein 2. Grundbe-zug angelegt. Der neu angelegte Datensatz muss wie üblich befüllt werden. Die Summe der „Beschäftigungsgrade“ des 1. und des 2. Grundbezuges im IT 0008 muss mit dem „Arbeitszeitanteil“ im IT 0007 Arbeitszeit übereinstimmen.


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