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Ernennungsurkunden - Unterschriftsberechtigte

Aus Personalsachbearbeitung
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Wer unterschreibt Ernennungsurkunden und vom wem wird er vertreten.

Gemäß Art. 61 Abs. Nr. 9 KVerf vollzieht der Landesbischof die Ernennung von Pfarrern und Kirchenbeamten der ELKB. Gemäß Art. 63 KVerf gibt es einen ständigen Vertreter des Landesbischofs. Gemäß § 22 BischofsG wird der ständige Vertreter des Landesbischofs vom dienstältesten Abteilungsleiter des LKA vertreten, der Pfarrer ist.

Aufstellung der Abteilungsleiters, die Pfarrer sind, sortiert nach Dienstalter

OKR Martin wurde am 01.09.2004 ernannt OKR Bierbaum wurde am 01.10.2006 ernannt OKR Reimers wurde am 01.07.2018 ernannt

Demnach nimmt die weitere Stellvertretung OKR Martin wahr.