Strukturzulage
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Strukturzulage bei Religionspädagogen
Bis zur Einführung des Kirchenbeamtenbesoldungsgesetzes zum 01.01.2015 hatten Religionspädagogen im Religionspädagogengesetz eine Regelung für eine Zulage in der Besoldungsgruppe A 10. Diese Zulage wird heute als Strukturzulage für diese Berufsgruppe weiterbezahlt, obwohl die Regelung dazu nicht deutlich im Gesetz steht.
Links zu einem E-Mailverkehr zu diesem Thema:
Strukturzulage Religionspädagogen - Email 11-2014.pdf; [[Media:Strukturzulage_Religionspädagogen_-_Email_11-2014.pdf|§16 RelPädG aF 1.1.2013-31.12.2014.pdf]]