Zum Inhalt springen

Ballungsraumzulage

Aus Personalsachbearbeitung

Grundlagen der Ballungsraumzulage

Die Ballungsraumzulage wird gewährt, wenn sowohl dienstliche (vergl. Art. 17 BayBesG) als auch der Hauptwohnsitz (vergl. § 21 und 22 Bundesmeldegesetz) im Verdichtungsraum des Landesentwicklungsprogramm liegen. Dabei unterscheidet sich bei Angestellten und Beamten die Rechtsgrundlage

Besonderheiten in der ELKB

Wenn im staatlichen Bereich die Anpassung stattfindet, folgt nicht automatisch auch bei bei der ELKB eine Anpassung. Dafür braucht es, sowohl bei Beamten als auch bei Angestelten, vorher einen ARK Beschluss. Beschluss vom 14.02.2019 Neben der Erhöhung auf die staatlichen Werte zum 01.02.2018 wurde ebenfalls beschlossen zu diesem Zeitpunkt auch Mietern von Dienstmietwohnungen den vollen Satz zu Zahlen

Angestellte

Für den Bereich der ELKB gibt es eine eigene Richtlienie:
Arbeitsrechtsregelung über eine ergänzende Leistung (ARR-EL) Für Angestellte gilt ein anderer, festgelegter Verdichtungsraum: §1 Abs. 1 ARR-EL
"Der Stadt- und Umlandbereich des Verdichtungsraums München umfasst die Landeshauptstadt München sowie sämtliche politische Gemeinden der Landkreise München, Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Starnberg.”

Postleizahlen suche

SAP bei Änderung im lfd. Monat

Ballungsraumzulage untermonatliche Veränderung



<historylink type="back">zurück</historylink>
<historylink type="back">zurück</historylink>