Dienst-/Arbeitsunfall
Arbeitsunfall
Bei privatrechtlich Beschäftigten (Angestellte) müssen Arbeitsunfälle der Berufsgenossenschaft BGW über den vorgesehen Vordruck (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) gemeldet werden.
Es muss dort die Unternehmensnummer (Mitgliedsnummer) beim UV-Träger angegeben werden.
Diese kann in SAP mit der Transaktion „Ausgangsmeldungen (Arbeitgeber an Krankenkasse) -> Meldungen anzeigen“ angezeigt werden.
Von der Unfallanzeige sind Kopien einzureichen
- Ecclesia Versicherungsdienst GmbH, Niederlassung München, Werner‐Eckert‐Str. 9‐11, 81829 München
- die zuständige Mitarbeitervertretung
- das Landeskirchenamt München, Referat F4.8‐11, Katharina‐von‐Bora‐Str. 7‐13, 80333 München
Wenn verunfallte Dienstnehmer einen Arzt aufsuchen müssen, sollen diese möglichst einen „Durchgangsarzt“ (auch als „D-Arzt“ bezeichnet) aufsuchen. Wenn eine Arbeitsunfähigkeit ausgestellt wird, muss dort angeben sein, dass es sich um einen Unfall handelt. Bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV): Link zur Suchseite oder über eine Suchmaschine im Internet kann ein Durchgangsarzt ermittelt werden. Die Kosten für die Heilung werden von der Berufsgenossenschaft übernommen.
Dienstunfall
Bei öffentlich-rechtlich Beschäftigten (Beamte) muss der Dienstunfall mit dem Vordruck „Dienstunfall-Formular“ an das Landeskirchenamt München, Referat F4.8‐11, Katharina‐von‐Bora‐Str. 7‐13, 80333 München zu melden. Es darf keine Unfallmeldung an die Berufsgenossenschaft, sondern an das Referat „Beihilfe/F4.8-11“ gemeldet werden. Es muss kein „Durchgangsarzt“ aufgesucht werden. Die Kosten für die Heilung werden von der ELKB als Dienstherrin übernommen.
G. Fröhlich, 19.04.2021
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