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Dienst-/Arbeitsunfall

Aus Personalsachbearbeitung

Arbeitsunfall

Bei privatrechtlich Beschäftigten (Angestellte) müssen Arbeitsunfälle der Berufsgenossenschaft BGW über den vorgesehen Vordruck (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) gemeldet werden.
Es muss dort die Unternehmensnummer (Mitgliedsnummer) beim UV-Träger angegeben werden.
Diese kann in SAP mit der Transaktion „Ausgangsmeldungen (Arbeitgeber an Krankenkasse) -> Meldungen anzeigen“ angezeigt werden. Wenn verunfallte Dienstnehmer einen Arzt aufsuchen müssen, sollen diese möglichst einen „Durchgangsarzt“ (auch als „D-Arzt“ bezeichnet) aufsuchen. Wenn eine Arbeitsunfähigkeit ausgestellt wird, muss dort angeben sein, dass es sich um ei-nen Unfall handelt. Die Kosten für die Heilung werden von der Berufsgenossenschaft übernommen.

Dienstunfall

Bei öffentlich-rechtlich Beschäftigten (Beamte) darf keine Unfallmeldung an die Berufsgenossenschaft, sondern an das Referat „Beihilfe/F4.8-11“ gemeldet werden. Es muss kein „Durchgangsarzt“ aufgesucht werden. Die Kosten für die Heilung werden von der ELKB als Dienstherrin übernommen.

G. Fröhlich, 18.01.2021

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