Dienst-/Arbeitsunfall
Arbeitsunfall
Bei privatrechtlich Beschäftigten (Angestellte) müssen Arbeitsunfälle der Berufsgenossenschaft BGW über den vorgesehen Vordruck (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) gemeldet werden.
Es muss dort die Unternehmensnummer (Mitgliedsnummer) beim UV-Träger angegeben werden.
Diese kann in SAP mit der Transaktion „Ausgangsmeldungen (Arbeitgeber an Krankenkasse) -> Meldungen anzeigen“ angezeigt werden. Wenn verunfallte Dienstnehmer einen Arzt aufsuchen müssen, sollen diese möglichst einen „Durchgangsarzt“ (auch als „D-Arzt“ bezeichnet) aufsuchen. Wenn eine Arbeitsunfähigkeit ausgestellt wird, muss dort angeben sein, dass es sich um ei-nen Unfall handelt. Die Kosten für die Heilung werden von der Berufsgenossenschaft übernommen.
Dienstunfall
Bei öffentlich-rechtlich Beschäftigten (Beamte) darf keine Unfallmeldung an die Berufsgenossenschaft, sondern an das Referat „Beihilfe/F4.8-11“ gemeldet werden. Es muss kein „Durchgangsarzt“ aufgesucht werden. Die Kosten für die Heilung werden von der ELKB als Dienstherrin übernommen.
G. Fröhlich, 18.01.2021
<historylink type="back">zurück</historylink> |
<historylink type="back">zurück</historylink> |