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Auszeiten

Aus Personalsachbearbeitung
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Auszeiten in der ELKB

Bei Fragen zu diesen Maßnahmen ist auf die genannten Ansprechpartner zu verweisen

Antragsberechtigt sind alle hauptamtlich Mitarbeitenden der Evangelisch-Lutherischen Kirche In Bayern.
Auf die Genehmigung einer beantragten Maßnahme besteht kein Rechtsanspruch.

Weitere Informationen sind in den Vergaberichtlinien (Az.: 26/5 - 9 - 14 Bd. 2) und
im Informationsblatt Auszeiten in der ELKB zu finden.



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