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Altersteilzeit Angestellte

Aus Personalsachbearbeitung
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Altersteilzeit für Angestellte

Die gesetzliche Grundlage für Altersteilzeit bei Angestellten ist die Arbeitsrechtsregelung über die Altersteilzeitarbeit (ARR-ATZ neu)

Vollzugshinweise dazu sind im Rundschreiben vom 01.12.2014 (Az. 26/0 - 2/4 -1) zu den Beschlüssen der Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK) vom 17. Oktober 2014 ab Seite 6 zu finden