Altersteilzeit Angestellte
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Altersteilzeit für Angestellte
Die gesetzliche Grundlage für Altersteilzeit bei Angestellten ist die
Arbeitsrechtsregelung über die Altersteilzeitarbeit (ARR-ATZ neu)
Vollzugshinweise dazu sind im Rundschreiben vom 01.12.2014 (Az. 26/0 - 2/4 -1) zu den Beschlüssen der Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK) vom 17. Oktober 2014 ab Seite 6 zu finden