Zum Inhalt springen

Strukturzulage

Aus Personalsachbearbeitung

Art.33 BayBesG - Strukturzualge

Strukturzulage bei Religionspädagogen

Bis zur Einführung des Kirchenbeamtenbesoldungsgesetzes zum 01.01.2015 hatten Religionspädagogen im Religionspädagogengesetz eine Regelung für eine Zulage in der Besoldungsgruppe A 10. Diese Zulage wird heute als Strukturzulage für diese Berufsgruppe weiterbezahlt, obwohl die Regelung dazu nicht deutlich im Gesetz steht.

Links zu einem E-Mailverkehr zu diesem Thema:
Strukturzulage Religionspädagogen - Email 11-2014.pdf; §16 RelPädG aF 1.1.2013-31.12.2014.pdf