Rentenanrechnung auf Aktivbezüge: Unterschied zwischen den Versionen
Erscheinungsbild
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 8: | Zeile 8: | ||
Die sog. 85er-Rente ([http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBeamtVG-85 Art. 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayBeamtVG]) steht dem Beamten, während er aktiv ist, ungekürzt zu.<Br> | Die sog. 85er-Rente ([http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBeamtVG-85 Art. 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayBeamtVG]) steht dem Beamten, während er aktiv ist, ungekürzt zu.<Br> | ||
</div></div> | </div></div> | ||
{{back}} | |||
[[Category:Übersicht]] | |||
Version vom 6. Februar 2019, 22:12 Uhr
Rentenanrechnung auf Aktivbezüge
Beamte der ELKB die bereits eine Rente erhalten, während sie parallel noch Aktivbezüge erhalten, müssen sich diese , soweit sie aus den Beiträgen der ELKB entstanden ist, auf ihre Aktivbezüge anrechnen lassen.
In SAP wird hierzu im IT0014 die Lohnart 1426 erfasst. Wichtig ist hier nur den nach VNG anrechenbaren Betrag VNG i. V. m. §34 Abs. 1 KVersG zu berücksichtigen. Datei:VNG IT 0014.JPG
Die sog. 85er-Rente (Art. 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayBeamtVG) steht dem Beamten, während er aktiv ist, ungekürzt zu.
<historylink type="back">zurück</historylink> |
<historylink type="back">zurück</historylink> |