Strukturzulage: Unterschied zwischen den Versionen
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Strukturzulage bei Religionspädagogen | |||
Bis zur Einführung des Kirchenbeamtenbesoldungsgesetzes zum 01.01.2015 hatten Religionspädagogen im Religionspädagogengesetz eine Regelung für eine Zulage in der Besoldungsgruppe A 10. Diese Zulage wird heute als Strukturzulage für diese Berufsgruppe weiterbezahlt, obwohl die Regelung dazu nicht deutlich im Gesetz steht. | Bis zur Einführung des Kirchenbeamtenbesoldungsgesetzes zum 01.01.2015 hatten Religionspädagogen im Religionspädagogengesetz eine Regelung für eine Zulage in der Besoldungsgruppe A 10. Diese Zulage wird heute als Strukturzulage für diese Berufsgruppe weiterbezahlt, obwohl die Regelung dazu nicht deutlich im Gesetz steht. | ||
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Version vom 25. Januar 2019, 15:29 Uhr
Strukturzulage bei Religionspädagogen
Bis zur Einführung des Kirchenbeamtenbesoldungsgesetzes zum 01.01.2015 hatten Religionspädagogen im Religionspädagogengesetz eine Regelung für eine Zulage in der Besoldungsgruppe A 10. Diese Zulage wird heute als Strukturzulage für diese Berufsgruppe weiterbezahlt, obwohl die Regelung dazu nicht deutlich im Gesetz steht.
Links zu einem E-Mailverkehr zu diesem Thema:
Strukturzulage Religionspädagogen - Email 11-2014.pdf; §16 RelPädG aF 1.1.2013-31.12.2014.pdf