Zum Inhalt springen

Strukturzulage: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Personalsachbearbeitung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 3: Zeile 3:
Bis zur Einführung des Kirchenbeamtenbesoldungsgesetzes zum 01.01.2015 hatten Religionspädagogen im Religionspädagogengesetz eine Regelung für eine Zulage in der Besoldungsgruppe A 10. Diese Zulage wird heute als Strukturzulage für diese Berufsgruppe weiterbezahlt, obwohl die Regelung dazu nicht deutlich im Gesetz steht.
Bis zur Einführung des Kirchenbeamtenbesoldungsgesetzes zum 01.01.2015 hatten Religionspädagogen im Religionspädagogengesetz eine Regelung für eine Zulage in der Besoldungsgruppe A 10. Diese Zulage wird heute als Strukturzulage für diese Berufsgruppe weiterbezahlt, obwohl die Regelung dazu nicht deutlich im Gesetz steht.


Links zu einem E-Mailverkehr zu diesem Thema:<br/>[[Media:Strukturzulage_Religionspädagogen_-_Email_11-2014.pdf|Strukturzulage Religionspädagogen - Email 11-2014.pdf]]; [[Media:§16_RelPädG_aF_1.1.2013-31.12.2014.pdf|Media:§16 RelPädG aF 1.1.2013-31.12.2014.pdf]]
Links zu einem E-Mailverkehr zu diesem Thema:<br/>[[Media:Strukturzulage_Religionspädagogen_-_Email_11-2014.pdf|Strukturzulage Religionspädagogen - Email 11-2014.pdf]]; [[Media:§16_RelPädG_aF_1.1.2013-31.12.2014.pdf|§16 RelPädG aF 1.1.2013-31.12.2014.pdf]]

Version vom 25. Januar 2019, 15:28 Uhr

Strukturzulage bei Religionspädagogen

Bis zur Einführung des Kirchenbeamtenbesoldungsgesetzes zum 01.01.2015 hatten Religionspädagogen im Religionspädagogengesetz eine Regelung für eine Zulage in der Besoldungsgruppe A 10. Diese Zulage wird heute als Strukturzulage für diese Berufsgruppe weiterbezahlt, obwohl die Regelung dazu nicht deutlich im Gesetz steht.

Links zu einem E-Mailverkehr zu diesem Thema:
Strukturzulage Religionspädagogen - Email 11-2014.pdf; §16 RelPädG aF 1.1.2013-31.12.2014.pdf