Dienst-/Arbeitsunfall: Unterschied zwischen den Versionen
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Bei '''privatrechtlich Beschäftigten''' (Angestellte) müssen Arbeitsunfälle der Berufsgenossenschaft BGW über den vorgesehen Vordruck ([http://www.bgw-online.de Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege]) gemeldet werden.<br> | Bei '''privatrechtlich Beschäftigten''' (Angestellte) müssen Arbeitsunfälle der Berufsgenossenschaft BGW über den vorgesehen Vordruck ([http://www.bgw-online.de Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege]) gemeldet werden.<br> | ||
Es muss dort die Unternehmensnummer (Mitgliedsnummer) beim UV-Träger angegeben werden. Diese kann in SAP mit der Transaktion „Ausgangsmeldungen (Arbeitgeber an Krankenkasse) -> Meldungen anzeigen“ angezeigt werden.<br> <br> | Es muss dort die Unternehmensnummer (Mitgliedsnummer) beim UV-Träger angegeben werden. Diese kann in SAP mit der Transaktion „Ausgangsmeldungen (Arbeitgeber an Krankenkasse) -> Meldungen anzeigen“ angezeigt werden.<br> <br> | ||
Wenn verunfallte Dienstnehmer einen Arzt aufsuchen müssen, sollen diese möglichst einen „Durchgangsarzt“ (auch als „D-Arzt“ bezeichnet) aufsuchen. Wenn eine Arbeitsunfähigkeit ausgestellt wird, muss dort angeben sein, dass es sich um einen Unfall handelt. Bei der [https://lviweb.dguv.de/faces/adf.task-flow?adf.tfId=partner-task-flow&adf.tfDoc=%2FWEB-INF%2Fpartner-task-flow.xml&VerzeichnisTyp=D Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV)] oder über eine Suchmaschine im Internet kann ein Durchgangsarzt ermittelt werden. Die Kosten für die Heilung werden von der Berufsgenossenschaft übernommen.<br> | Wenn verunfallte Dienstnehmer einen Arzt aufsuchen müssen, sollen diese möglichst einen „Durchgangsarzt“ (auch als „D-Arzt“ bezeichnet) aufsuchen. Wenn eine Arbeitsunfähigkeit ausgestellt wird, muss dort angeben sein, dass es sich um einen Unfall handelt. Bei der [https://lviweb.dguv.de/faces/adf.task-flow?adf.tfId=partner-task-flow&adf.tfDoc=%2FWEB-INF%2Fpartner-task-flow.xml&VerzeichnisTyp=D Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV)] oder über eine Suchmaschine im Internet kann ein Durchgangsarzt ermittelt werden. Die Kosten für die Heilung werden von der Berufsgenossenschaft übernommen.<br> | ||
Version vom 28. Juli 2023, 11:42 Uhr
Arbeitsunfall
Bei privatrechtlich Beschäftigten (Angestellte) müssen Arbeitsunfälle der Berufsgenossenschaft BGW über den vorgesehen Vordruck (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) gemeldet werden.
Es muss dort die Unternehmensnummer (Mitgliedsnummer) beim UV-Träger angegeben werden. Diese kann in SAP mit der Transaktion „Ausgangsmeldungen (Arbeitgeber an Krankenkasse) -> Meldungen anzeigen“ angezeigt werden.
Wenn verunfallte Dienstnehmer einen Arzt aufsuchen müssen, sollen diese möglichst einen „Durchgangsarzt“ (auch als „D-Arzt“ bezeichnet) aufsuchen. Wenn eine Arbeitsunfähigkeit ausgestellt wird, muss dort angeben sein, dass es sich um einen Unfall handelt. Bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) oder über eine Suchmaschine im Internet kann ein Durchgangsarzt ermittelt werden. Die Kosten für die Heilung werden von der Berufsgenossenschaft übernommen.
Dienstunfall
Bei öffentlich-rechtlich Beschäftigten (Beamte) muss der Dienstunfall mit dem Vordruck „Dienstunfall-Formular“ an das Landeskirchenamt München, Referat Beihilfe/F4.8-11, Katharina‐von‐Bora‐Str. 7‐13, 80333 München zu melden. Es darf keine Unfallmeldung an die Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Es muss kein „Durchgangsarzt“ aufgesucht werden. Die Kosten für die Heilung werden von der ELKB als Dienstherrin übernommen.
G. Fröhlich, 19.04.2021
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