Dienst-/Arbeitsunfall: Unterschied zwischen den Versionen
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Es muss dort die Unternehmensnummer (Mitgliedsnummer) beim UV-Träger angegeben werden.<br> | Es muss dort die Unternehmensnummer (Mitgliedsnummer) beim UV-Träger angegeben werden.<br> | ||
Diese kann in SAP mit der Transaktion „Ausgangsmeldungen (Arbeitgeber an Krankenkasse) -> Meldungen anzeigen“ angezeigt werden. Wenn verunfallte Dienstnehmer einen Arzt aufsuchen müssen, sollen diese möglichst einen „Durchgangsarzt“ (auch als „D-Arzt“ bezeichnet) aufsuchen. Wenn eine Arbeitsunfähigkeit ausgestellt wird, muss dort angeben sein, dass es sich um | Diese kann in SAP mit der Transaktion „Ausgangsmeldungen (Arbeitgeber an Krankenkasse) -> Meldungen anzeigen“ angezeigt werden. | ||
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- das Landeskirchenamt München, Referat F4.8‐11, Katharina‐von‐Bora‐Str. 7‐13, 80333 München | |||
Wenn verunfallte Dienstnehmer einen Arzt aufsuchen müssen, sollen diese möglichst einen „Durchgangsarzt“ (auch als „D-Arzt“ bezeichnet) aufsuchen. Wenn eine Arbeitsunfähigkeit ausgestellt wird, muss dort angeben sein, dass es sich um einen Unfall handelt. Bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV): [https://lviweb.dguv.de/faces/adf.task-flow?adf.tfId=partner-task-flow&adf.tfDoc=%2FWEB-INF%2Fpartner-task-flow.xml&VerzeichnisTyp=D Link zur Suchseite] oder über eine Suchmaschine im Internet kann ein Durchgangsarzt ermittelt werden. Die Kosten für die Heilung werden von der Berufsgenossenschaft übernommen.<br> | |||
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Bei '''öffentlich-rechtlich''' Beschäftigten (Beamte) darf keine Unfallmeldung an die Berufsgenossenschaft, sondern an das Referat „[https://www2.elkb.de/intranet/node/19412 Beihilfe/F4.8-11]“ gemeldet werden. Es muss kein „Durchgangsarzt“ aufgesucht werden. Die Kosten für die Heilung werden von der ELKB als Dienstherrin übernommen. | Bei '''öffentlich-rechtlich''' Beschäftigten (Beamte) muss der Dienstunfall mit dem Vordruck „Dienstunfall-Formular“ an das Landeskirchenamt München, Referat F4.8‐11, Katharina‐von‐Bora‐Str. 7‐13, 80333 München zu melden. Es darf keine Unfallmeldung an die Berufsgenossenschaft, sondern an das Referat „[https://www2.elkb.de/intranet/node/19412 Beihilfe/F4.8-11]“ gemeldet werden. Es muss kein „Durchgangsarzt“ aufgesucht werden. Die Kosten für die Heilung werden von der ELKB als Dienstherrin übernommen. | ||
[https://wiki.stefan-frede.de/images/2/26/Dienstunfall-Formular.docx Dienstunfall-Formular] | |||
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Version vom 19. April 2021, 13:05 Uhr
Arbeitsunfall
Bei privatrechtlich Beschäftigten (Angestellte) müssen Arbeitsunfälle der Berufsgenossenschaft BGW über den vorgesehen Vordruck (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) gemeldet werden.
Es muss dort die Unternehmensnummer (Mitgliedsnummer) beim UV-Träger angegeben werden.
Diese kann in SAP mit der Transaktion „Ausgangsmeldungen (Arbeitgeber an Krankenkasse) -> Meldungen anzeigen“ angezeigt werden.
Von der Unfallanzeige sind Kopien einzureichen
- Ecclesia Versicherungsdienst GmbH, Niederlassung München, Werner‐Eckert‐Str. 9‐11, 81829 München
- die zuständige Mitarbeitervertretung
- das Landeskirchenamt München, Referat F4.8‐11, Katharina‐von‐Bora‐Str. 7‐13, 80333 München
Wenn verunfallte Dienstnehmer einen Arzt aufsuchen müssen, sollen diese möglichst einen „Durchgangsarzt“ (auch als „D-Arzt“ bezeichnet) aufsuchen. Wenn eine Arbeitsunfähigkeit ausgestellt wird, muss dort angeben sein, dass es sich um einen Unfall handelt. Bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV): Link zur Suchseite oder über eine Suchmaschine im Internet kann ein Durchgangsarzt ermittelt werden. Die Kosten für die Heilung werden von der Berufsgenossenschaft übernommen.
Dienstunfall
Bei öffentlich-rechtlich Beschäftigten (Beamte) muss der Dienstunfall mit dem Vordruck „Dienstunfall-Formular“ an das Landeskirchenamt München, Referat F4.8‐11, Katharina‐von‐Bora‐Str. 7‐13, 80333 München zu melden. Es darf keine Unfallmeldung an die Berufsgenossenschaft, sondern an das Referat „Beihilfe/F4.8-11“ gemeldet werden. Es muss kein „Durchgangsarzt“ aufgesucht werden. Die Kosten für die Heilung werden von der ELKB als Dienstherrin übernommen.
G. Fröhlich, 19.04.2021
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