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Steuerklassenwahl: Unterschied zwischen den Versionen

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Mitarbeitende sind bei solchen Anfragen immer an ihren Steuerberater zu verweisen. Mit diesem Vorgehen können keine etwaigen Regressansprüche entstehen.
Mitarbeitende sind bei solchen Anfragen immer an ihren Steuerberater zu verweisen. Mit diesem Vorgehen können keine etwaigen Regressansprüche entstehen.


Das Bundesfinanzministerium gibt jährlich ein [https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Lohnsteuer/BMF_Schreiben_Allgemeines/2019-11-20-merkblatt-steuerklassenwahl-2020.html Merkblatt zur Steuerklassenwah] heraus. Dieses Merkblatt dient innerhalb des PSZ lediglich zur Information für die Beschäftigten des PSZ. Es wird nicht an Beschäftigte der ELKB ausgegeben.
Das Bundesfinanzministerium gibt jährlich ein [https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Lohnsteuer/BMF_Schreiben_Allgemeines/2019-11-20-merkblatt-steuerklassenwahl-2020.html Merkblatt zur Steuerklassenwahl] heraus. Dieses Merkblatt dient innerhalb des PSZ lediglich zur Information für die Beschäftigten des PSZ. Es wird nicht an Beschäftigte der ELKB ausgegeben.


G. Fröhlich, 13.01.2020
G. Fröhlich, 13.01.2020

Aktuelle Version vom 1. Februar 2020, 15:13 Uhr

Steuerklassenwahl

Mitarbeitende des PSZ geben gegenüber Beschäftigten grundsätzlich keine Empfehlungen, Ratschläge oder Hinweise zur Wahl einer Lohnsteuerklasse ab.
Mitarbeitende sind bei solchen Anfragen immer an ihren Steuerberater zu verweisen. Mit diesem Vorgehen können keine etwaigen Regressansprüche entstehen.

Das Bundesfinanzministerium gibt jährlich ein Merkblatt zur Steuerklassenwahl heraus. Dieses Merkblatt dient innerhalb des PSZ lediglich zur Information für die Beschäftigten des PSZ. Es wird nicht an Beschäftigte der ELKB ausgegeben.

G. Fröhlich, 13.01.2020



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