Besitzstand Kind: Unterschied zwischen den Versionen
Erscheinungsbild
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
<h3 class="subheader">Besitzstand Kind neu anlegen</h3> | <h3 class="subheader">Besitzstand Kind neu anlegen</h3> | ||
Besitzstand Kind darf nur bei Mitarbeitenden angelegt werden, die einen Anspruch auf diese Leistung aus einem früheren, nahtlos anschließenden, Dienstverhältnis bei der ELKB haben. | Besitzstand Kind darf nur bei Mitarbeitenden angelegt werden, die einen Anspruch auf diese Leistung aus einem früheren, nahtlos anschließenden, Dienstverhältnis bei der ELKB haben. | ||
Version vom 22. Januar 2020, 18:21 Uhr
Besitzstand Kind neu anlegen
Besitzstand Kind darf nur bei Mitarbeitenden angelegt werden, die einen Anspruch auf diese Leistung aus einem früheren, nahtlos anschließenden, Dienstverhältnis bei der ELKB haben.
1. Maßnahme Familienstand bearbeiten (Kinder anlegen)
2. Im IT 595 Zahlkinder anlegen
3. Im IT 8 kontrollieren