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Ballungsraumzulage: Unterschied zwischen den Versionen

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[https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fges%2Felkbarrel%2Fcont%2Felkbarrel.inh.htm&pos=6&hlwords=on Arbeitsrechtsregelung über eine ergänzende Leistung (ARR-EL)]  
[https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fges%2Felkbarrel%2Fcont%2Felkbarrel.inh.htm&pos=6&hlwords=on Arbeitsrechtsregelung über eine ergänzende Leistung (ARR-EL)]  
Für Angestellte gilt ein Anderer, festgelegter Verdichtungsraum: §1 Abs. 1 ARR-EL<br />
Für Angestellte gilt ein Anderer, festgelegter Verdichtungsraum: §1 Abs. 1 ARR-EL<br />
'''"Der Stadt- und Umlandbereich des Verdichtungsraums München umfasst die Landeshauptstadt München sowie sämtliche politische Gemeinden der Landkreise München, Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Starnberg.”'''
'''''"Der Stadt- und Umlandbereich des Verdichtungsraums München umfasst die Landeshauptstadt München sowie sämtliche politische Gemeinden der Landkreise München, Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Starnberg.”
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[[Ballungsraumzulage_untermonatliche_Veränderung|Ballungsraumzulage untermonatliche Veränderung]]
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Version vom 27. Januar 2019, 14:11 Uhr

Grundlagen der Ballungsraumzulage

Die Ballungsraumzulage wird gewährt wenn sowohl Dienst- als auch Wohnsitz im Verdichtungsraum des Landesentwicklungsprogramm liegen. Dabei unterscheidet sich bei Angestellten und Beamten die Rechtsgrundlage

Besonderheiten in der ELKB

Wenn im staatlichen Bereich die Anpassung stattfindet, folgt nicht automatisch auch bei uns die Anpassung. Dafür braucht es zuerst einen ARK Beschluss.

Angestellte

Für den Bereich der ELKB gibt es eine eigene Richtlienie:
Arbeitsrechtsregelung über eine ergänzende Leistung (ARR-EL) Für Angestellte gilt ein Anderer, festgelegter Verdichtungsraum: §1 Abs. 1 ARR-EL
"Der Stadt- und Umlandbereich des Verdichtungsraums München umfasst die Landeshauptstadt München sowie sämtliche politische Gemeinden der Landkreise München, Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Starnberg.”

Ballungsraumzulage untermonatliche Veränderung



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