Personalunterkunft: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Überlassung der Unterkunft muss als Nebenabrede im Arbeitsvertrag vereinbart werden. | Die Überlassung der Unterkunft muss als Nebenabrede im Arbeitsvertrag vereinbart werden. | ||
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Aktuelle Version vom 4. Mai 2023, 20:49 Uhr
Überlassung Personalunterkunft
Rechtsgrundlagen:
§ 36 TV-L i. V. m Anlage 1 TVÜ-L Teil C
§ 36 TV-L regelt welche Tarifverträge aus dem BAT im TV-L weitergelten sollen. Diese sind im TVÜ-L Teil C aufgelistet. Unter Ziffer 17 ist der Tarifvertrag über die Bewertung der Personalunterkünfte für Angestellte vom 16. März 1974 aufgeführt.
Die Anwendung dieses Tarifvertrages wurde, mit Ausnahme für in Krankenhäusern Beschäftigten mit der Verordnung über die Anwendung der Tarifverträge über die Bewertung der Personalunterkünfte für Angestellte und Arbeiter [Personalunterkünfteverordnung – PersUnterkV] ausgeschlossen.
Damit kommt für eine Unterkunft nur der Sachbezugswert in Frage. Sachbezugswert
Die Überlassung der Unterkunft muss als Nebenabrede im Arbeitsvertrag vereinbart werden.
Erfassung in SAP
Der Sachbezug muss im IT330 erfasst werden. Hier werden die jeweiligen Sachbezüge immer automatisch eingespielt und der Sachbezugswert wird nicht ausgezahlt.
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